Allg. Geschäftsbedingungen für den Vertragsschluss zum Verkauf von Kommissionsware
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ware bei uns in Kommission geben möchten:
- Damit der Auftraggeber den Verkaufsservice von Reitsport Guhs GbR nutzen kann, müssen nachfolgende Bedingungen erfüllt sein. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Nachweise zur Erfüllung dieser Bedingungen anzufordern.
- Der Auftraggeber muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Der Auftraggeber muss Eigentümer der Artikel sein, für die er den Verkaufsservice beauftragen möchte.
- Zudem muss er frei über die Artikel verfügen können, insbesondere dürfen keine Rechte Dritter an den Artikeln bestehen. Und bei den Artikel darf deren Verkauf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
- Ware, die zum Verkauf in Ihrem Namen angenommen werden soll, muss in einem verkaufsfähigen Zustand sein (Textilien gewaschen, gereinigt, gebügelt, andere Artikel vollständig, sauber und ohne Defekte). Für diese erstellen wir ein Kommissionsblatt und Sie erhalten von uns eine persönliche Kundennummer. Im Falle einer Reinigung / Aufbereitung durch Reitsport Guhs GbR wird eine Aufwandspauschale von 10% vom Ertragspreises fällig.
- Reitsport Guhs GbR verkauft die Artikel des Auftraggebers auf Kommission, das bedeutet der Auftraggeber überlässt die Artikel zunächst kostenfrei an Reitsport Guhs GbR und die Bezahlung der Artikel an den Auftraggeber erfolgt erst nachdem ein Artikel verkauft und bezahlt wurde.
- Den Verkaufspreis legen wir nach unseren Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung des Ertrages den Sie erzielen möchten fest.
- Die angenommene Ware verbleibt in der Regel für mindestens 3 Monate in unserem Geschäft. Nach Ablauf der drei Monate kann die nicht verkaufte oder nicht abgeholte Ware von uns mit Ermäßigung verkauft werden. Wenn Artikel nach Ablauf der festgelegten Fristen unterhalb des vom Auftraggeber gewünschten/festgelegten Ertragspreises verkauft werden, erhält der Auftraggeber keinen Ersatz des Differenzbetrages.
- Bei Waren die vor Ablauf der Frist von 3 Monaten abgeholt wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Ertragspreises fällig.
- Nicht vermittelte Ware, die vom Auftraggeber nicht abgeholt wurde, darf durch uns entsorgt oder sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, sofern der Verkäufer darauf hingewiesen und ihm eine Nachfrist von zwei Wochen gewährt wurde.
- Die Auszahlung der verkauften Ware erfolgt im Geschäft jeweils auf Absprache. Aus Vorsorge von eventuellen Überfällen können Beträge ab 150,00 € überwiesen werden (oder bei sehr großer Entfernung zwischen Wohnort und unserem Geschäft unter Abzug einer Gebühr von 2.00 €).
- Der Auftraggeber hat kein Recht auf Ersatz von Artikeln, die ohne schuldhafte Mitwirkung oder Unterlassung von Reitsport Guhs GbR gestohlen, zerstört oder durch den Transport beschädigt wurden.
- Der Auftraggeber erhält keinen Erlös/Ersatz für Artikel, die – unabhängig von der Begründung und nach fehlender Rückmeldung durch den Auftraggeber in der in Ziffer 8 festgelegten Frist – nicht zum Verkauf angeboten und stattdessen gespendet oder recycelt werden. Dies inkludiert Artikel, die sich in allgemein schlechtem Zustand befinden oder Schädlinge beinhalten.
- Der Auftraggeber hat kein Recht auf den Erlös, wenn ein Artikel wegen Mängeln nach dem Verkauf durch den Käufer an Reitsport Guhs GbR zurückgesendet wird. Falls der Anteil am Verkaufserlös durch den Auftraggeber bereits beantragt wurde, behält sich Reitsport Guhs GbR das Recht vor, diesen bei kommenden Verkäufen anzurechnen oder den Betrag zurückzufordern.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Kommissionsblatt kennen Sie unsere AGB’s für den Verkauf von Kommissionswaren an.